Ausbildung

Die ÖGGO-Ausbildung gliedert sich in zwei Teile, jeder Teil schließt mit einer Statusänderung des Mitglieds im Verein ab.

Für die Aufnahme in den Verein, und um mit der Ausbildung in der Rolle als AnwärterIn bzw. Trainee zu beginnen, sind zwei Empfehlungen aus öggo-gruppendynamischen Trainingsgruppen nötig. Eine Liste dieser Seminare finden Sie hier. Mit zwei Empfehlungen stellt der/die EmpfehlungswerberIn den Antrag auf Aufnahme in den Verein, in dem sie/er die beiden Empfehlungen, einen Lebenslauf und ein Foto an: office@oeggo.at sendet.
Der Vorstand beschließt in seiner nächsten Vorstandssitzung die Aufnahme des Mitglieds in den Status des/der AnwärterIn bzw. Trainee und bei der nächsten (einmal jährlich stattfindenden) Generalversammlung stellt sich das neue Mitglied persönlich vor.

 

Im Status des/der AnwärterIn bzw. Trainees sind nachfolgend aufgelistete Ausbildungsschritte zu absolvieren.

Dieser erste Ausbildungsschritt endet mit dem Antrag auf Außerordentliche Mitgliedschaft im Verein (AOM) der vom Ausbildungsausschuss geprüft wird und in der Generalversammlung abgestimmt wird.
Im Status des Außerordentlichen Mitglieds (AOM) sind Pflichtteile (s. Tabelle AOM Pflichtteil) und einer der beiden Wahlteile der Ausbildung zu absolvieren (Tabelle Wahltteil Training und Tabelle Wahlteil Training & Beratung). Persönliche Akzente in der Ausbildung setzen Auszubildende mit den Lehrenden durch die individuelle Ausbildungsvereinbarung (Schwerpunkte, Vertiefungen etc.). Dieser zweite Ausbildungsschritt endet mit dem Antrag zur Aufnahme in den Verein als ordentliches Mitglied. (OM), auch hier bereitet der Ausbildungsausschuss den Statuswechsel, der in der Generalversammlung abgestimmt wird, vor.

Im Rahmen der ÖGGO eine Trainer- bzw. Beraterausbildung absolvieren heißt nicht, sich eine formale Berufsberechtigung zu erwerben, sondern sich als kompetentes Mitglied in dem weitverzweigten Lernnetzwerk der Gesellschaft zu erweisen. Die Ordentliche Mitgliedschaft bestätigt diesen Umstand nach innen und nach außen.

Ausbildungsordnung

ÖGGO Ausbildungsordnung beschlossen bei der Generalversammlung am 12.3.2016 (Fassung GV 2024).

Aufnahme AnwärterIn/Trainee

1. Empfehlung und 2. Empfehlung

1. pos. Gutachten Co-Training TG 5 Tage Gutachten
2. pos. Gutachten Co-Training TG.

Gutachten muss Befähigung zum eigenständigen Training unter Supervision aussprechen

5 Tage Gutachten
 1. Teilnahme Organisations-Training/Laboratorium

(anrechenbar bis max. drei Jahre vor Aufnahme als AnwärterIn)

5 Tage Teilnahmebestätigung
 2. Teilnahme oder ein Co-Training Organisations-Training/Laboratorium  5 Tage Teilnahmebestätigung
 Mindestens 4 Theorie-Seminare 4 x 2 Tage Bestätigung durch ÖGGO-Lehrende
 ÖGGO-AnwärterInnen-Gruppe 8 Tage Ziel: Standortbestimmung der AnwärterInnen,

Marktbeobachtung und „Vergemeinschaften“

der INDIVIDUELLEN AUSBILDUNGS-VEREINBARUNGEN.

Trainee Ausbildungstage Minimum 36 Tage  
Erarbeiten und Durchbesprechen der INDIVIDUELLEN AUSBILDUNGSVEREINBARUNG mit einer/m Lehrenden (der/die nicht die aktuelle AnwärterInnengruppe leitet): 3-6 Stunden. Anzahl und Timing der erforderlichen Treffen nach Vereinbarung mit der/dem Lehrenden.

Beim Antrag zum Statuswechsel zum AOM legt der/die AnwärterIn eine Bestätigung über die Durchführung eines Beratungsprozesses zur Erstellung einer Individuellen Ausbildungsvereinbarung beim Antrag zum Statuswechsel bei.

AOM Pflicht-Teil

1. positive Supervision TG

(selbstständige Leitung einer TG unter Supervision)

Kann auch schon im Status AnwärterIn absolviert werden. Voraussetzung ist pos. Gutachten Co-Training TG, das die Befähigung zum eigenständigen Training unter Supervision ausspricht.

5 Tage Gutachten
2. positive Supervision TG

(selbstständige Leitung einer TG unter Supervision)

Kann auch schon im Status AnwärterIn absolviert werden. Voraussetzung ist pos. Gutachten Co-Training TG, das die Befähigung zum eigenständigen Training unter Supervision ausspricht.

Das zweite Supervisions-Gutachten muss Befähigung zum eigenständigen Training als GD-TrainerIn aussprechen.

5 Tage Gutachten
Supervisions-/Intervisionsgruppe selbstorganisiert

Kann auch schon im Status AnwärterInbegonnen werden.

8x ½Tage nachvollziehbare Selbstbestätigung durch die TeilnehmerInnen oder/und die SupervisorInnen
Mindestens 4 Theorie-Seminare

Können auch schon im Status AnwärterIn absolviert werden.

4 x 2 Tage Bestätigung durch

ÖGGO-Lehrende

AO Pflicht-Teil Ausbildungstage Minimum 22 Tage  

AOM Wahl-Teil

Ein Wahl-Teil muss ausgewählt werden, entweder Wahltteil “Training” oder Wahlteil “Training und Beratung”.

Wahlteil TRAINING

 

Supervision strukturiertes Seminar 2-3 tägig Gutachten (L)
Supervision strukturiertes Seminar 2-3 tägig Gutachten (L)
Fakultativ zusätzliche Ausbildungsschritte im Feld TRAINING laut individueller Ausbildungsvereinbarung Siehe Punkte 6-8 Prozedere INDIVIDUELLE AUSBILDUNGS-VEREINBARUNG

 

Wahlteil TRAINING UND BERATUNG

 

Supervision strukturiertes Seminar

2-3 tägig

Gutachten (L)
Supervision strukturiertes Seminar

2-3 tägig

Gutachten (L)
Beratungsprojekt unter Supervision

Eine schriftliche Beschreibung und Reflexion zum Beratungsprojekt ist zu erstellen.

Gutachten (L)
Beratungsprojekt unter Supervision

Eine schriftliche Beschreibungund Reflexion zum Beratungsprojekt ist zu erstellen.

Gutachten (L)
Zusätzliche Ausbildungsschritte im Feld BERATUNG laut individueller Ausbildungsvereinbarung. Siehe Punkte 6-8 Prozedere INDIVIDUELLE AUSBILDUNGS-VEREINBARUNG

Supervision/Intervisionsgruppe

Selbstorganisiert

Kann auch schon im Status AnwärterIn begonnen werden.

8x ½Tag Selbstbestätigung durch die TeilnehmerInnen oder/und die SupervisorInnen.

Vor dem Antrag zum Statuswechsel zum OM sucht sich das AOM eineN LehrendeN. Die beiden besprechen die individuelle Ausbildungsvereinbarung und „was-daraus-geworden-ist” durch. AOM und LehrendeR unterschreiben gemeinsam eine Bestätigung, dass dieser Besprechungsprozess stattgefunden hat. Das AOM legt diese Bestätigung beim Antrag zum Statuswechsel bei.

Aufnahme als Ordentliches Mitglied in den Verein.

Die Ausbildungskomponenten im Detail:

ÖGGO-INTERNE GUTACHTEN KERNKOMPETENZ GRUPPENDYNAMISCHE TRAININGSGRUPPE
Pflicht-Teil für alle Ordentlichen Mitglieder. Im Bereich KERNKOMPETENZ GRUPPENDYNAMISCHE TRAININGSGRUPPE wird maximal 1 Gutachten pro Lehrender/Lehrendem angerechnet:

  • 2 positive Gutachten Co-Training T-Gruppe
  • 2 positive Gutachten Training unter Supervision T-Gruppe
  • Trainingsgruppe (mind. 5 Tage und mind. 10 T-Gruppensitzungen)
ÖGGO-INTERNE GUTACHTEN Wahl-Teil: TRAINING
2 positive Gutachten strukturiertes Training unter Supervision

  • Bei diesem Schritt werden die Fähigkeiten zu prozessorientiertem Designen und Intervenierenin strukturierten/themenzentrierten Trainings nachgewiesen (2x 2-3 tägige Seminare). Führt zu OM.
ÖGGO-INTERNE GUTACHTEN Wahl-Teil: TRAINING und BERATUNG
2 positive Gutachten für eine Beratung unter Supervision und 2 positive Gutachten strukturiertes Training unter Supervision

  • Bei diesem Schritt werden die Fähigkeiten zu prozessorientiertem Designen und Intervenieren in strukturierten/themenzentrierten Trainings (2x 2-3 tägige Seminare) und in Beratungsarchitekturen nachgewiesen. Führt ebenfalls zu OM.
ÖGGO Theorie-Seminare für AnwärterInnen und AOM‘s
  • Mindestanforderung sind 8 Theorie-Seminare (8×2 Tage).
  • Theorie-Seminare werden von ÖGGO-Lehrenden gehalten.
  • Es ist auch möglich, dass ÖGGO-Lehrende gemeinsam mit anderen Vortragenden Theorie-Seminare veranstalten. Die Teilnahmebestätigung muss in diesem Fall jedenfalls von dem/der ÖGGO-Lehrenden ausgestellt und unterzeichnet werden.
  • Als Theorie-Seminar gilt auch die Mitwirkung an theorieorientierten ÖGGO-Projekten an denen ein Lehrender/eine Lehrende beteiligt ist, der/die Mitwirkung im Sinne der Ausbildungsordnung bestätigt.
Teilnahmebestätigungen für alle ÖGGO-Theorie-Seminare
Die Teilnahmebestätigung muss von dem/der verantwortlichen bzw. vortragenden ÖGGO-Lehrenden ausgestellt und unterzeichnet werden.
Die Teilnahmebestätigung darf erst nach Nachweis der Zahlung des Seminarbeitrags übergeben werden.

Jede Teilnahmebestätigung muss angeben:

  1. Wann, wie viele Tage und wo das Seminar abgehalten wurde;
  2. Anzahl und Zusammensetzung (ÖGGO Mitglieder/Nicht-Mitglieder) der TeilnehmerInnen;
  3. Die Inhalte des Seminars und das Grob-Design;
  4. Wofür das Seminar anrechenbar ist.

Achtung: Seminare, die in ihrer Teilnahmebestätigung nicht alle oben genannten vier Punkte erfüllen, können nicht angerechnet werden!

Theorie-Seminare für AnwärterInnen

Mindestanforderung im Status AnwärterIn: 4 Seminare.
Es wird maximal ein Theorie-Seminar von einer/einem Lehrenden für den Statuswechsel zu AOM angerechnet.

  • 1 Seminar: Kontext und Grundlagen der TG.
  • 1 Seminar: Zusammenspiel: Gruppe/ Organisation/Gesellschaft.
  • 1 Seminar: Organisationstheorie
  • 1 Seminar: nach freier Wahl.

Anrechenbarkeit von Seminaren die vor der Aufnahme als ÖGGO Mitglied absolviert wurden:
Hier gilt: bis drei Jahre vor der Aufnahme und max. 1 Seminar.

Theorie-Seminare für AOMs

Es wird maximal ein Theorie-Seminar von einer/einem Lehrenden für den Statuswechsel zu OM angerechnet.

  • 1 Seminar: Interventionskompetenz
  • 1 Seminar: Theorie und Praxis der Organisationsberatung
  • 1 Seminar: Literatur-Seminar nach freier Wahl (2 Tage: z.B. 4 x 1/2 Tag)
  • 1 Seminar: nach freier Wahl

Auch diese Theorie-Seminare können schon im Status AnwärterIn absolviert werden!

Individuelle Ausbildungsvereinbarungen
  1. Azubi erstellt einen Entwurf einer individuellen Ausbildungsvereinbarung Besprechung des Entwurfs mit einer/einem Lehrenden, der/die nicht die aktuelle AnwärterInnengruppeleitet (insgesamt 3-6 Stunden für Punkt 1&3).
  2. Vergemeinschaftung dieser individuellen Ausbildungsvereinbarungen in der AWG.
  3. Azubi erstellt eine eventuell überarbeitete Version der individuellen Ausbildungsvereinbarung. Besprechung dieser Version mit dem/der Lehrenden (insgesamt 3-6 Stunden für Punkt 1&3).
  4. Azubi und ÖGGO-LehrendeRunterschreiben gemeinsam eine Bestätigung dass dieser “Besprechungssprozess” stattgefunden hat.
  5. Azubi legt diese Bestätigung beim Antrag zum Statuswechsel bei. Der ABA prüft somit inhaltlich nichts, sondern nur, dass dieser Besprechungsprozess stattgefunden hat!
  6. Vor dem Antrag zum Statuswechsel zum OM sucht sich das AOM eineNLehrendeN. Die beiden besprechen die individuelle Ausbildungsvereinbarung und „was-daraus-geworden-ist” durch (3-6 Stunden).
  7. AOM und LehrendeRunterschreiben gemeinsam eine Bestätigung, dass dieser Besprechungsprozess (Schritt 6) stattgefunden hat.
  8. AOM legt diese Bestätigung beim Antrag zum Statuswechsel bei. Der ABA prüft somit inhaltlich nichts, sondern nur, dass dieser Besprechungsprozess stattgefunden hat!
AnwärterInnen-Gruppe
Voraussetzung für die Teilnahme: ein positives Co-Trainings Gutachten (T-Gruppe).

Block 1 (3Tage)
Kennenlernen, Erarbeiten der Zielsetzung der AnwärterInnengruppe, Gruppenbildung, Reflexion der Erfahrungen der TeilnehmerInnenaus ihren unterschiedlichen Praxisfeldern (insbesondere unter Berücksichtigung der bisher erlebten ÖGGO-Praxis bzw. ÖGGO-Lernerfahrungen).
Aufsetzen: Marktbeobachtung und Feldforschung, Auswertung zu Anwendungsfeldern der Gruppendynamik.

Vor Block 2 zu erledigen:
AUSWERTUNG SELBSTORGANISIERT + VORBEREITUNG DER PRÄSENTATION

Block 2 (2 1/2 Tage )
Präsentationen + Schlussfolgerungen, Ableitung von Schlüsselkompetenzen für die erforschen Anwendungsfelder. Aufsetzen des Prozedere Selbst/Fremdeinschätzung/individuelle Ausbildungsvereinbarung

Vor Block 3 zu erledigen:
Klärung der persönlichen Potentiale und persönlichen Lernfelder, Erstellen eines Entwurfs der INDIVIDUELLEN AUSBILDUNGSSVEREINBARUNG, Durchbesprechen mit einer/m Lehrenden (der/die nicht diese AnwärterInnengruppe leitet) nach freier Wahl.

Block 3 (2 1/2 Tage)
Vergemeinschaftung der INDIVIDUELLEN AUSBILDUNGSSVEREINBARUNGEN, Adaptierungen, Weiterentwicklung gemeinsamer Erkenntnisse aus der AWG.

Übergangsbestimmungen
Auszubildende, die ihre Ausbildung nach Inkrafttreten der ABO 2007 und vor Inkrafttreten der ABO 2013 begonnen haben, können ihre Ausbildung auf Antrag entweder gemäß der ABO 2007 oder der ABO 2016 abschließen.

Falls die ABO 2016 zur Anwendung kommt, gilt insbesondere: Beim zweiten positiven Gutachten Co-Training TG muss das Gutachten die Befähigung zum eigenständigen „Training unter Supervision“ aussprechen.

Die aktuelle Ausbildungsordnung (2016 Fassung 2024) der ÖGGO als PDF.

Für InteressentInnen und AnwärterInnen in Fragen zur Ausbildung:

Ausbildungsausschuss:

Mag. Birgit Dietl
Tel.: +43 (0)664 8414472
E-Mail: kontakt@birgitdietl.at

Prof. Dr. Alfred Janes
Tel.: +43 (0)664  1619035
E-Mail: alfred.janes@gmail.com

 

AnwärterInnen-Vertretung:

Farouk Ahmed Farah
Tel.: +43 699 81271370
E-Mail: 
farouk_farah@hotmail.com

Friederike Borger
Tel.: +43 681 20213433
E-Mail: 
frborger@edu.aau.at

Philipp Hommelsheim
Tel.: +49 152 542 421 43
E-Mail: philipp.hommelsheim@posteo.de

Sina Laux, MSc
Tel.: +49 152 07177948
E-Mail: 
lauxsina_118@t-online.de

 

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